Vollmacht:


Afghanische Staatsangehoerige, die eine Immobilie oder ein Grundstueck in Afghanistan vermieten oder veraeussern wollen, muessen folgende Voraussetzungen erfuellen:

  • Vorlage der Originalgrundbucheintragung
  • Anwesenheit aller Familienmitglieder und zwei Zeugen
  • pro Person ein Passfoto
  • Ausweis- oder Passdokumente
  • 100,00 EURO Bearbeitungsgebuehr

 

Zusatzvereinbarung: sollten wesentliche Angaben in der Vollmacht nicht beruecksichtigt worden sein, so koennen durch eine Zusatzvereinbarung Ergaenzungen oder Streichungen vorgenomen werden (benoetigt werden auch hier: je ein Foto, Ausweis- oder Passdokument, Gebuehr: 25,00 EURO)

 

 

 

 

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