Afghanische Staatsangehörige, denen bereits ein Pass von dem Generalkonsulat in Bonn ausgestellt worden ist, müssen bei Neuausstellung folgende Unterlagen zusenden:
Kopie des alten Passes
3 Passfotos
ein ausgefülltes Antragsformular
ein frankierter Rückumschlag
Einzahlungsbeleg der Bank
Bei Verlust des Passes benötigt das Generalkonsulat zusätzlich eine Verlustanzeige, ausgestellt von der zuständigen Polizeibehörde.
Kinder unter 16 Jahre können in den Pass der Mutter eingetragen werden. Auf Wunsch der Eltern kann ihnen auch ein eigener Pass ausgestellt werden.
Bei Erstausstellung eines afghanischen Nationalpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
3 Passfotos
ein ausgefülltes Antragsformular
ein frankierter Rückumschlag
Einzahlungsbeleg der Bank
Nachweis über den Aufentaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
Persönliche Vorsprache in dem Generalkonsulat
Jugendliche ab 16 Jahre, die über einen eigenen Pass verfügen müssen, oder Kinder, die auf Wunsch einen eigenen Pass erhalten, müssen den Originalpass des Elternteils zusenden, in dem sie eingetragen sind
Gültigkeit
Gebühren in Euro
1 Jahr
20€
2 Jahre
37€
3 Jahre
54€
4 Jahre
71€
5 Jahre
88€
PASSVERLÄNGERUNGEN: Passverlägerungen koennen auch auf dem Postweg beantragt werden. Die persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Einzureichen sind:
Originalpass
Einzahlungsbeleg der Bank
frankierter Rückumschlag
Die Pässe können maximal auf 5 Jahre verlängert werden. Die Kosten betragen pro Jahr 17,00 EURO.
Sollten die Seiten 9 und 10 Ihres Passes bereits Verlängerungseintragungen enthalten, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.