NEUE PÄSSE:
Afghanische Staatsangehörige, denen bereits ein Pass von dem Generalkonsulat in Bonn ausgestellt worden ist, müssen bei Neuausstellung folgende Unterlagen zusenden:
- Kopie des alten Passes
- 3 Passfotos
- ein ausgefülltes Antragsformular
- ein frankierter Rückumschlag
- Einzahlungsbeleg der Bank
Bei Verlust des Passes benötigt das Generalkonsulat zusätzlich eine Verlustanzeige, ausgestellt von der zuständigen Polizeibehörde.
Kinder unter 16 Jahre können in den Pass der Mutter eingetragen werden. Auf Wunsch der Eltern kann ihnen auch ein eigener Pass ausgestellt werden.
Bei Erstausstellung eines afghanischen Nationalpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 3 Passfotos
- ein ausgefülltes Antragsformular
- ein frankierter Rückumschlag
- Einzahlungsbeleg der Bank
- Nachweis über den Aufentaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
- Persönliche Vorsprache in dem Generalkonsulat
- Jugendliche ab 16 Jahre, die über einen eigenen Pass verfügen müssen, oder Kinder, die auf Wunsch einen eigenen Pass erhalten, müssen den Originalpass des Elternteils zusenden, in dem sie eingetragen sind
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2Jahre |
37€ |
3Jahre |
54€ |
4Jahre |
71€ |
5Jahre |
88€ |
PASSVERLÄNGERUNGEN:
Passverlägerungen koennen auch auf dem Postweg beantragt werden. Die persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Einzureichen sind:
- Originalpass
- Einzahlungsbeleg der Bank
- frankierter Rückumschlag
Die Pässe können maximal auf 5 Jahre verlängert werden. Die Kosten betragen pro Jahr 17,00 EURO.
Sollten die Seiten 9 und 10 Ihres Passes bereits Verlängerungseintragungen enthalten, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
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2Jahre |
35€ |
3Jahre |
52€ |
4Jahre |
69€ |
5Jahre |
86€ |
PDF Formular
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