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Erbschein:
Eine Erbberechtigung kann durch das Generalkonsulat erst dann bestaetigt werden, wenn die Sterbeurkunde des Erblassers vorliegt und das Verwandtschaftsverhaeltnis von fuenf Zeugen bestaetigt worden ist.
Weiterhin benoetigt das Generalkonsulat pro Person ein Passfoto, Ausweis- oder Passdokument und die Bearbeitungsgebuehr von EURO 25,00
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