HEIRATSBESCHEINIGUNG:
Fuer die Beantragung einer Heiratsbescheinigung muessen die Eheleute persoenlich mit zwei Zeugen in dem Generalkonsulat vorsprechen.
Die Zeugen muessen eidesstattlich versichern, dass die Antragsteller verheiratet sind und sich ausweisen koennen.
Ausserdem werden von allen Personen Passfotos (die Eheleute je 2 Fotos) benoetigt.
Die Bearbeitungsgebuehr betraegt 40,00 EURO
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